Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines

Die vorliegenden AGB bilden einen integrierenden Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages bzw. gelten mit Auftragserteilung des Kunden als anerkannt. Die individuellen Offerten und Leistungsbeschreibungen gehen den AGB vor. Regelungen, die diese AGB abändern oder aufheben, müssen in schriftlicher Form festgehalten werden. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten auch dann nicht, wenn den vorliegenden AGB nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Alle von der Alig Grossküchen AG erstellten Offertunterlagen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Beschriebe, Muster usw. bleiben in deren Eigentum und dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, kopiert, weiterverwendet oder auf andere Art Dritten zugänglich gemacht bzw. zur Kenntnis gebracht werden. Der Kunde ist ausschliesslich zur vertragsgemässen Verwendung der erwähnten Unterlagen etc. berechtigt. Wird der Auftrag nicht erteilt, sind alle eingereichten Unterlagen etc. zurückzugeben.

Basis für den Vertragsabschluss bildet das Angebot der Alig Grossküchen AG. Nicht im Angebot enthaltene Positionen, Materialien oder Dienstleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Alle Preisangaben verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer.

3. Leistungen des Kunden

Bauseitige Leistungen wie Elektro-, Sanitär-, Kälte-, Lüftungsinstallationen, Maurerarbeiten, Wand- und Bodenbeläge usw. werden durch den Kunden erbracht.

Der Kunde stellt sicher, dass der Standplatz der Einrichtungen und Apparate zugänglich und vorbereitet ist, insbesondere muss dabei die Abmessung der Einrichtungen und Apparate berücksichtigt werden. Ebenfalls muss die ungehinderte Zufahrt gewährleistet sein.

4. Termine und Fristen

Der Termin für die Leistungserbringung wird nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, ist jedoch unverbindlich; ausser, wenn der Termin explizit vertraglich garantiert wurde. Mehraufwand infolge Terminverschiebungen durch den Kunden werden diesem belastet.

Die Einhaltung der Fristen setzt die fristgerechte Erbringung der bauseitigen Leistungen durch den Kunden voraus. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferterminen werden soweit gesetzlich zulässig wegbedungen.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen für Reparaturen und Serviceleistungen sowie Materiallieferungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Mit Überschreitung dieser Fälligkeit tritt ohne Mahnung der Verzug für den Rechnungsbetrag ein (Verfalltag), und ein Verzugszins von 6% ist geschuldet.

Bei den übrigen Aufträgen gelten die in der Offerte angegebenen Zahlungskonditionen.

Die gelieferte Ware (Apparate, Maschinen etc.) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Alig Grossküchen AG Der Kunde verpflichtet sich, bei Massnahmen, die zum Schutze des Eigentums der Alig Grossküchen AG erforderlich sind, mitzuwirken; insbesondere ermächtigt er die Alig Grossküchen AG auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen Registern gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen und alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

6. Mehraufwände

Änderungen und Mehraufwände nach Auftragserteilung werden separat in Rechnung gestellt.

Bei Arbeitseinsätzen an abgelegenen oder nur erschwert erreichbaren Orten, gilt die Arbeitszeit ab der nächsten grösseren Ortschaft, der Talstation oder dem Talbeginn.

Der betriebsübliche Stundenansatz gilt nur während den offiziellen Arbeitszeiten. Bei Einsätzen nach Arbeitsende oder an Wochenenden und Feiertagen wird ein Zuschlag berechnet.

Als Reisekosten wird pro Mitarbeiter eine Reisepauschale verrechnet. Diese beinhaltet die Vorbereitungs- und Reisezeit des Mitarbeiters für die Hin- und Rückfahrt. Ebenfalls wird eine Autopauschale in Rechnung gestellt.

7. Garantie

Die Garantiefrist beginnt bei Kaufgegenständen mit der Lieferung und bei Installationen mit der Abnahme, spätestens jedenfalls mit der Inbetriebnahme zu laufen. Der Kunde muss die Arbeiten und Lieferungen sofort prüfen und allfällige Mängel innert 5 Tagen melden.

Die Alig Grossküchen AG ist berechtigt und verpflichtet sich, während der Dauer der Garantiefrist Material-, Fabrikations- oder Montagemängel innert einer angemessenen Frist zu beheben. Entsprechend ist die Haftung der Alig Grossküchen AG beschränkt auf die Nachbesserung (Ersatz, etc.). Eine Haftung für Nutzungsausfall, Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Vertragseinbussen oder jeden anderen Folgeschaden oder indirekten Schaden ist ausgeschlossen.

Jede Garantie ist ausgeschlossen für Apparate, die unsachgemäss behandelt, mangelhaft gewartet oder über- mässiger Beanspruchung ausgesetzt worden sind. Für Drittprodukte gelten die Garantiefristen der betreffenden Hersteller, für Chromnickelstahleinrichtungen gilt eine Garantiefrist von 24 Monate.

Bei Mietgeräten übernimmt die Alig Grossküchen AG keinerlei Haftung für Schäden in Folge Diebstahl, Feuer, Wasser, Natureinflüsse, Fehlbehandlungen, mutwillige Beschädigungen (z.B. Beulen), Transportschäden vor Ort usw. diese Kosten gehen vollumfänglich zu Lasten des Mieters.

8. Haftung

Die Alig Grossküchen AG haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind.

Entsprechend ist die Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie die Haftung für Drittpersonen ausgeschlossen. Der Kunde ist für seine Endkunden selbst verantwortlich und stellt die Alig Grossküchen AG von unbegründeten Ansprüchen der Endkunden frei.

9. Datenschutz

Die Alig Grossküchen AG verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Schweizer Recht ist anwendbar unter Ausschluss des «Wiener Kaufrechts». Gerichtsstand für jedes Verfahren ist Chur.